Re: Gesetzliche Richtigkeit vor ethischer?
Albine schrieb am 22. November 2004 um 18:45 Uhr (553x gelesen):
> Ich weiß icht ob es richtig gewesen wäre, aber ich glaube das ich so gehandelt hätte. Es gäbe vielleicht eine bessere Methode damit umzugehen, aber keiner der Leute die dagegen sind hat mir gesagt was sie gemacht hätten sie haben nur gesagt was sie nicht gemacht hätten und das finde ich schade. Denn so sehe ich keine Alternative wie ich alles in meiner Macht stehende hätte tun können um das Kind zu retten.
Sie haben sich eben nie damit beschäftigt, sonder rein "gesetzlich" gedacht. Nicht wie dieder Polizist ehtisch oder menschlich...
> Hier hat die Presse aber Recht. Es würde jeder kommen. Oder zumindest jeder der sich einen entsprechend guten Anwalt leisten kann.
Aber hat die Presse das Recht, über einen solchen Fall, nach Richtigkeit abzustimmen und das falsche zu verhöhnen? Wo dodh darüber immer andere Meinungen auftauchen? (selbst hier im Forum).
> Na die Leute die die Gesetze machen, also unsere Politiker.
Und wer sagt mir, ob die Polizisten meine Meinung und die des Volkes vertreten?
> Ich habe durch die Diskussion hier über die ganze Sache nachgedacht.
> Wenn man Folter legalisiert geht das wirklich weiter. Es wird nicht dabei bleiben. Wann würdest Du Folter erlauben und wann nicht?
Würde Folter erlaubt sein, wenn man einen anderen Menschen umgebrach hat, so würden mit Sicherheit weniger Morde geschehen!
> Folter nur wenn man sich hundertprozentig sicher ist und man damit das Leben der Geisel retten kann?
Ja, warum nicht?
Und ich denke, in diesem Rohen Moment kann man das entscheiden, genau so, wie es der Polizist konnte.
> In dem Fall, hatte er es bereits zugegeben, wenn es ein Gesetz gibt das Folter dann erlaubt, wird es eben niemand mehr zugeben. Also bringt es nichts.
Doch, bei einem Gesetz, das Folter auf Grund eines Mordes erlaubt, würde es weniger Morde geben.
Außerdem gab er erst zu, dass das Knd tot war, nachdem der Mann mit Folter gedroht hatte - aus Angst, vor wirklicher Folter sagte er die Wahrheit.
Was dann wenn man sich ohne Geständnis sicher ist? Dann entscheidet der Polizist wann man sicher ist. Im Einzelfall heißt das Folter auf Verdacht.
Wenn der MAnn aber schon zugab, dass er den Jungen hatte nd wollte ihn nur nicht rausrücken ( so der Fall) - dann ist es doch etwas anderes, oder?
Oder sollte man, wie in vielen Fällen, den Täter nicht zur rede brigen ( Tod wäre ja sinnlos), solange, bis das entfürhte Kind von selbst gefnden wurde und dann schon tot war?
> Also was tun? Folter legalisieren? Sich von diesen Leuten verarschen lassen wärend das Kind irgendwo langsam erstickt?
Sobald er das tut - härtere Maßnahmen, das schreckt ab.
Wer zu soas fähig ist, muss spüren, was er dem anderen antat!
> Zwei Horrorszenarien zwischen denen ich nicht wählen möchte.
Ja - leider. Und darum nehmen viele Menschen den einfacheren Weg, statt genauer darüber nachzudenken.
> Ja hier müßte man etwas ändern. Vielleicht schreib ich wirklich mal einen Brief wie Offset gesagt hat.
Das haben schon so viele versucht...
Es bringt nichts, selbst ich habe es schon versucht und ware bis heute aus eine Antwort ( das war vor... drei Jahen, als eine Misshandlung eine Freundin betraf).
> Nun wenn unser Staat das tun würde was ich mit jemanden machen würde, der all das mit meinem Kind getan hat, und genau daran hab ich in dem Moment gedacht, dann wäre das eine Katastrophe
Vielleicht würde das mahcnen die Augen aber öffnen.
(ich glaub da hat sich mein Standpunkt auch erst während der Diskussion verändert) und genauer beschreiben werd ich das hier auch nicht.
Das ist deine Entscheidung.
> Ich glaube es war sogar Blaze, der mir sagte ich sei ja noch perverser als diese Leute.
Da mag er richtig liegen und ich denke, dass du das selbe denkst, wie ich ( was zutun wäre)... weil diese Leute nichts anderes verdient haben!
Als ich ihm sagte, wie ich das bestfrafen würde, machte er jedenfals auch große Augen :)
> Aber es würde mit Sicherheit keiner mehr ein Kind anrühren.
Ja. Natürlich nicht.
Aber.. warum tut man es dann nicht?
Liebe Grüße,
Albine

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