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Re: @Alex - Unterhalt
Midnightghost schrieb am 11. Dezember 2004 um 14:05 Uhr (499x gelesen):

Stimmt so nicht ganz.

Nur wenn ein Titel besteht und auch dazu bestehen die verschiedensten Urteile.

Eher ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, mit den ganz verschiedensten Urteilen. - Normale Verjährungsfrist 3 maximal 4 Jahre.

Also eine Sache für den Fachanwalt und das wird dann sehr teuer. Ein Geld, das Alex zur Zeit nicht hat.

Gruß

Midnightghost







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