Re: @Alex - Unterhalt
Midnightghost schrieb am 11. Dezember 2004 um 14:05 Uhr (499x gelesen):
Stimmt so nicht ganz.
Nur wenn ein Titel besteht und auch dazu bestehen die verschiedensten Urteile.
Eher ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, mit den ganz verschiedensten Urteilen. - Normale Verjährungsfrist 3 maximal 4 Jahre.
Also eine Sache für den Fachanwalt und das wird dann sehr teuer. Ein Geld, das Alex zur Zeit nicht hat.
Gruß
Midnightghost

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Diskussionsverlauf:
- @Alex - Unterhalt ~ isismari - 11.12.2004 13:43 (1)
- Re: @Alex - Unterhalt ~ Midnightghost - 11.12.2004 14:05