Para-Norma und Jura
Jura und Paranormales

Was soll das denn heißen? Wie paßt denn das zusammen? Häähh???
Zum Durchlesen (und Schmunzeln):

Vertrag mit "engelgleichen" Wesen nichtig
Nürnberg.
Wer eine "magische Hilfe" durch "engelgleiche Geistwesen" verspricht, hat vor Gericht schlechte Karten.
Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte eine selbst ernannte Magierin dazu, an einen Kunden 600 DM Beratungshonorar zurückzuzahlen. Ein Vertrag über eine "objektiv unmögliche Leistung" sei von Anfang an nichtig, teilte das Gericht mit. Anders sei es, wenn der Hilfesuchende sich schon bei Vetragsabschluß über die Sinnlosigkeit des Unterfangens klar gewesen sei.
Im vorliegenden Fall habe der psychisch kranke Kläger aber an übersinnliche Kräfte geglaubt (AZ: 18 C 2560/99). Die Beraterin hatte in einer astrologischen Zeitschrift "magische Hilfe aus der vierten, fünften und sechsten Dimension" versprochen und versichert: "Engelgleiche Geistwesen helfen auch Ihnen".

Quelle: dpa, 10. August 1999

Gefangene wegen nahenden Weltuntergangs freigelassen
Rio de Janeiro.
Der Polizeikommissar der kleinen Gemeinde Picui im brasilianischen Bundesstaat Parafba hat seine drei wegen Raubes inhaftierten Gefangenen wegen des seiner Meinung nach unmittelbar bevorstehenden Weltuntergangs am Dienstag freigelassen. Wie die Nachrichtenagentur Estado meldete, wollte der Polizist den Delinquenten angesichts der am Mittwoch anstehenden Sonnenfinsternis und des damit zusammenhängenden Endes der Welt eine letzte Gelegenheit geben, das Leben zu genießen. Er schloß ihre Zellen auf und trank mit ihnen Alkohol, bis er sternhagelvoll war. Als er wieder nüchtern war, erfuhr er von seiner Entlassung durch das Justizministerium des Bundesstaates.

Quelle: AFP, 11. August 1999

Ein ganz persönliches Horoskop?
Hamm.
Eine Astrologin darf nicht damit werben, sie lese die ganz persönliche Zukunft ihrer Kunden aus den Sternen. Das ordnete das Oberlandesgericht in Hamm an. Die Frau hatte den Kunden ein ganz persönliches Horoskop versprochen. Dagegen hatte ein konkurrierender Astrologe geklagt. Das Gericht entschied, die Werbeaussage der Astrologin sei irreführend. Mehrere Kunden mit unterschiedlichen Sternzeichen hatten denselben Computer-Prognosetext erhalten. Die Astrologin gestand, nur 35 Textbausteine verwendet zu haben.

Quelle: dpa, 18. Juni 1999


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Diese Seite wurde von Martin Bahr erstellt