Spinner-Bild dokumentiert: das „Ius Homunculorum"
Endlich ist die Männchenrechtskonvention in Kraft getreten. Somit ist die allseits heiß ersehnte Vereinbarung für Menschen und Männchen rechtlich verbindlich. Die Männchen erhoffen sich davon ein Ende der Diskriminierung, die Menschen erwarten, daß die Zahl der UFO-Angriffe nun endlich abnimmt. Spinner-Bild gibt den Wortlaut der in der Geschichte der Gesetzgebung einmaligen Vereinbarung wieder.
Männchenrechtskonvention vom 11.11.1998
Präambel
Im vollen Bewußtsein, daß es so nicht weitergehen konnte und eigentlich nicht mehr schlimmer sondern höchstens besser werden kann, von dem Willen beseelt, die nervigen UFO-Attacken zu beenden, wurde dieses Gesetz, das ein friedliches Miteinander von Menschen und Männchen regelt, beschlossen. Es wurde auch jener Menschen gedacht, denen der Glaube an die Existenz von grünen Männchen bisher versagt blieb. Die gesamte grüne Bagage bleibt aufgefordert, sich dorthin, woher sie gekommen ist, auch wieder zu verpissen.
Artikel 1
Kein grünes Männchen darf wegen seiner Hautfarbe in irgendeiner Form diskriminiert werden.
Artikel 2
Kein grünes Männchen darf wegen seiner „Größe" in irgendeiner Form diskriminiert werden.
Artikel 3
Kein grünes Männchen darf wegen seiner Herkunft schief angeguckt werden.
Artikel 4
Kein grünes Weibchen darf wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden.
Artikel 5
Kein grünes Männchen darf wegen der Anzahl seiner Tentakel diskriminiert werden.
Artikel 6
Kein grünes Männchen muß wegen seiner miserablen Fremdsprachenkenntnisse angeraunzt werden. Schließlich genügt doch FORTRAN 4!
Artikel 7
Kein grünes Männchen darf wegen seines Mangels an Würde diskriminiert werden.
Artikel 8
In der Gemeinde Roswell in New Mexico/USA genießen grüne Männchen uneingeschränktes und unbefristetes Asylrecht.
Artikel 9
Kein grünes Männchen will mehr gelangweilte Hausfrauen beim Einkaufen erschrecken.
Artikel 10
Keinem grünen Männchen soll das Asylrecht verweigert werden, nur weil es nichts außer politischer Verfolgung wie z.B. Folter auf dem Heimatplaneten als Grund angeben kann.
Artikel 11
Das Werfen von Pflastersteinen und Pfandflaschen gegen UFOs ist ab sofort verboten.
Artikel 12
Die Untertasse des grünen Männchens ist unantastbar.
Artikel 13
Es ist das Recht eines jeden grünen Männchens sich auf der Erde streng an seine heimatlichen Naturgesetze zu halten, wenn es damit keinem Menschen auf den Geist geht.
Artikel 14
Wenn ein grünes Männchen aufmüpfig wird, so wird ihm das Maul gestopft, sofern es eins hat.
Artikel 15
Grüne Männchen haben ein Recht auf Arbeit in allen Zirkussen und auf allen Jahrmärkten.
Artikel 16
Den Angehörigen des Volksstammes der Pygmäen ist es verboten, sich grün anzumalen und sich Gummitentakel auf den Kopf zu montieren, um damit unbescholtene Bürger zu foppen.
Artikel 17
Der Genuß von Männchenfleisch, insbesondere in Form von Grünkern-Bratlingen, ist streng verboten.
Artikel 18
Wer grüne Männchen nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte in die Umlaufbahn bringt, wird zum Mond geschossen.
Artikel 19
Alles was Recht ist, aber mit den vielen UFO-Abstürzen geht das so nicht weiter. Ab sofort sind alle grünen Männchen verpflichtet, ihre Untertassen regelmäßig zu warten. Die Überprüfung erfolgt durch den TÜV Meißen/Sachsen.