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Handlesen: Die Kunst des Handlesens (*)
NEIN! Stimmt nicht mehr ...

Martin Rieth (Gründer) schrieb am 2. März 2004 um 11:23 Uhr (535x gelesen):

Liebe Magierin,

> jetzt haben wir gehört (nicht von nem pfarrer) das selbstmörder NICHT auf katolischen friedhöfen beerdigt werden. ist das nun ein fake oder ist das fackt???
> da ich es absolut nicht mit der kirche habe geschweige den mit den sitten derer selbsternannten heiligen zu tun habe bitte ich euch um antwort.....danke im vorraus

Nein. Das stimmt seit 1983 nicht mehr ...

Auszug:
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Frage: Kann man nach einem Selbstmord kirchlich bestattet werden?

Antwort:
Selbstverständlich wird heute jeder Mensch, der es wünscht und der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Beerdigung eines Menschen , der sich selbst das Leben genommen hat, unterscheidet sich äußerlich nicht von anderen kirchlichen Trauerfeiern. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes: "Du sollst nicht töten!" den Selbstmord ab. Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerlichge Begleitung.

Allerdings wurde bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland die kirchliche Bestattung im Falle einer Selbsttötung verweigert und der Selbstmörder außerhalb des Friedhofes in aller Stille beerdigt. Auch im katholischen Recht wurde im Jahre 1983 der bis dahin gültige Abschnitt aus dem Codex Iuris Canonici: "Wer gegen sich selbst Hand anlegt, worauf der Tod folgt, - und zwar aus freiem Willen - beraubt sich des kirchlichen Begräbnisses." ersatzlos gestrichen.
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Quelle: http://kirchen-abc.de/abc.nordelbien/abc.fragen/abc.34/nordelbien.html

Licht und Liebe

Martin



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