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Hexerei:
Hexen-Ressort
-Eine Kerze für Johanna-
Paganlord schrieb am 14. April 2001 um 11:09 Uhr (347x gelesen):
29. Mai 1431
Auf dem Friedhof der Abtei Saint-Quen hat sich eine große Menschenmenge versammelt. Es ist eine Sensation, die Bürger von Rouen haben zum ersten Mal die Gelegenheit, die Ketzerin zu sehen. Man hat sie unter strenger Bewachung aus dem Sicherheitsbereich des Schlosses herangekarrt. Johanna wird jetzt in aller Öffentlichkeit befragt, ob sie ihre Worte und Werke, die verworfen sind, widerrufe. Nach der letzten vergeblichen Ermahnung waltet der Vorsitzende Cauchon seines Amtes und beginnt, das Urteil zu verlesen. Die Richter fällen ihr endgültiges und unumstößliches Urteil. Sie erklären Johanna einstimmig für rückfällig, exkommuniziert und ketzerisch. Das bedeutet den Tod auf dem Scheiterhaufen.
30. Mai 1431
Gegen neun Uhr morgens wird Johanna auf den Karren gekettet und von Soldaten zum Marktplatz gebracht. Dort haben Zimmerleute zwei Tribünen errichtet. Auf dem hohen Podium sitzen die kirchlichen Würdenträger, unter Ihnen Gerichtspräsident Cauchon und der Kardinal von Winchester als Vertreter Englands um sich mit christlicher Genugtuung an der Hinrichtung zu ergötzen. Auf der zweiten Tribüne nehmen die Richter des Tribunals Platz. Johanna wird auf ein Gerüst – den beiden Tribünen gegenüber – geführt. Nicolas Midi, der berühmte Doktor der Theologie, ist beauftragt, an Johanna und alle Anwesenden eine eindringliche Mahnpredigt zu richten.
Letzter Auftritt von Richter Cauchon. Er verkündet nochmals das Urteil des Gerichtes: „Wann immer der Irrglaube mit seinem verpestenden Gift ein Glied der Kirche, des Christenthums ansteckt und in ein Glied des Satans verwandelt, so muß man mit brennenden Eifer verhindern, dass die gefährliche Ansteckung auch auf die anderen Teile des mystischen Leibes Christi übergreife“.
Es geht bereits gegen Mittag, als man Johanna dem Henker übergibt. Die Menschenmenge ist ungehalten, man will endlich die Ketzerin brennen sehen. Der Henker führt Johanna auf den Scheiterhaufen und kettet sie über den Köpfen der Gaffer an den Schandpfahl. Der Richter hat den Dominikanerbrüdern Ysambart de la Pierre und Martin Lavendu beauftragt Johanna das Kruzifix bis zu Ihrem Tod vor die Augen zu halten. Dann geht der Scheiterhaufen in Flammen auf. Johanna schreit in Todesangst und vor Schmerzen.
Die Verurteilung von Johanna war ein abgekartertes Spiel. Schon vor dem Prozeß stand fest: „Die Hexe muß brennen“. An diesem Verbrechen gegen Johanna, genannt Jeanne d’Arc, waren u.a. folgende Personen beteiligt:
Vorsitzender Richter: Pierre Cauchon
Ankläger der Kirche und Christenheit: Jean d’ Estivet
Inquisitor: Jean le Maistre
Ihnen in allen Ihren Nachfolge-Inkarnationen gilt ein ewiger Fluch, auf das sie lebendig verfaulen und verrotten, für das, was sie einer unschuldigen Frau antaten.
Und allen heutigen „Hexen“, die Ihre Füße auch zu Ostern wieder in die verfluchten Kirchen der Christen setzen, sei zur Mahnung Johannas Schicksal, welches stellvertretend für Millionen Frauen aus ganz Europa steht, in Erinnerung gerufen.
Jeder Kirchenbesuch schändet das, wofür Johanna starb!
Es gibt keine christlichen Hexen, und es hat sie nie gegeben! In den Augen der glaubensfanatischen Christenheit sind wir alle nur Heiden und Ketzerinnen, die man noch heute lebendigen Leibes den Flammen übergeben würde, so man denn dürfte. Und wer glaubt, die Inquisition wäre heute tot, der mag auch weiterhin seine Adresse und Handynummer in Foren etc. posten. Auf das sie alle im Schwarzbuch der Kirche landen!

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- -Eine Kerze für Johanna- ~ Paganlord - 14.04.2001 11:09 (6)