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Re: A:katholisch ? = B: Beichte!
Füchsin schrieb am 5. Februar 2002 um 13:02 Uhr (373x gelesen):

Irgendwie seid ihr nicht konsequent. Wenn ihr Kinder habt, gebt ihr doch auch esoterisches Wissen weiter und lernt den Kleinen dies und das. Wenn Katholiken Kinder haben, tun sie dasselbe. Dass die meisten Katholiken keine Ahnung davon haben, wieviele magische Rituale es in der Kirche gibt, und sogar manche Priester nicht, tut nichts zur Sache. (Bei den Reformierten wurde NOCH mehr Metaphysik entfernt.)Es zeigt nur, dass die meisten Katholiken nicht das Geringste von ihrer eigenen Religion wissen. Es stellt sich nur die Frage, ob man Kindern etwas Mystisches/Religiöses beibringen soll, oder nicht. Und wenn, wie man das tut. Mit Fanatismus? Könnt ihr euch selbst überlegen.

Die Erstbeichte bei Kindern besagt nicht, dass sie etwas angestellt haben, sondern soll die Kinder mit dem Ritual vertraut machen. Die Krankensalbung etc. verlangt eine Beichte, also hat der übereifrige Pfarrer das gemacht. Außerdem glaube ich persönlich an Reinkarnation, also "von wegen unschuldigem Kindlein", bestenfalls "unwissend Kindlein". Man kann allerdings nichts beichten, woran man sich nicht erinnert. Das ist Blödsinn.

Prinzipiell beruht die Beichte darauf, dass durch eine üble Tat die positive Verbindung zu den göttlichen Kräften gestört wird, die wiederherzustellen sei. Voraussetzung für eine Beichte ist erstmals die Erkenntnis, etwas falsch gemacht zu haben, es zu bereuen; andernfalls ist der Rest des Rituals hinfällig. Dann wird der Fehler mündlich zugegeben vor den anderen oder zumindest dem Priester, wobei der Priester im Erkennen als Beistand und Beratung zu fungieren hat. Er hat NICHT zu urteilen. Er soll auch helfen, eine geistige als auch materielle Wiedergutmachung zu leisten, um das Karma zu bereinigen. Ist eine materielle direkte Wiedergutmachung nicht mehr möglich, so soll eine andere gute Tat dafür getan werden, z.B. wurde früher oft eine Pilgerreise als Sühne aufgegeben, oder Fasten. (Das mit dem "Spenden" als Ersatzleistung ist dann ausgeufert.)

Ein Freisprechen von Schuld kann NUR dann erfolgen, wenn Einsicht, Reue und Wiedergutmachung erfolgt. Das kann aber der Priester letztlich nicht wissen. Sind aber diese Dinge nicht gegeben, so ist das gesamte Ritual nutzlos. In diesem Sinne gilt auch die Krankensalbung oder das Sterbesakrament.

Natürlich gilt auch hier: Sind Einsicht, Reue und Wiedergutmachung vorhanden, muss meiner Meinung nach nicht unbedingt das Ritual (Sakrament) der Beichte erfolgen. Daher verzichtet die reformierte Kirche darauf, oder geht noch weiter: alles liegt in der "Gnade" Gottes. Das ist aber esoterisch gesehen widersinnig, ein Freibrief Böses zu tun, was immer man will.

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