Re: Kirchensteuer
Blaze schrieb am 28. Juli 2003 um 20:21 Uhr (566x gelesen):
Hallo Alex,
also ohne jetzt die Texte die Tralala verlinkt hat gelesen zu haben würde ich jetzt mal so sagen, deine Eltern haben dich durch die Taufe Gott versprochen und dich damit mündlich bei der Kirche angemeldet, also ein mündlicher Vertrag zwischen deinen Eltern als deine Sorgerechtsträger und der Sekte. Mit deinem 18. Lebensjahr wirst du geschäftsfähig und kannst die Verträge die deine Eltern für dich abgeschlossen haben, ob mündlich oder schriftlich, wiederrufen. Tust du das nicht, so bleibt es dir frei gestellt dies zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Nun zu deinem speziellen Problem, du solltest SOFORT nochmal dort hin gehen und dir schriftlich geben lassen, dass sie sich deinem Wunsch aus der Kirche auszutreten verweigert haben (Datum nicht vergessen). Wenn du dann mit deinem neuen Personalausweis dort erscheinst, so verlangst du RÜCKWIRKEND zu jenem Datum den Kirchenaustritt. Sollten sie darauf nicht eingehen, so reichst du Klage ein. Dein vorläufiger Personalausweis ist ein rechtsfähiges Dokument, sie haben sich damit schuldhaft verhalten. Du bekommst die Kirchensteuer in diesem Fall für die 6 Wochen nicht von der Kirche zurück, sondern das Amtsgericht muss dir dafür Schadenersatz leisten.
ciao
Blaze

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