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@Catser, von weiter unten
Füchsin schrieb am 7. Oktober 2003 um 14:29 Uhr (466x gelesen):

Licht und Dunkel bedingen einander. Beide sind notwendig. Beide sind in allem enthalten. Auch wenn meine Sympathie der hellen Seite gehört. Wo ein Licht strahlt, so nur darum, weil das Licht das Dunkle durchhellen kann.

Das Thema wurde aufgegriffen, weil man heute prinzipiell davon ausgeht, alle sogenannten verfolgten "Hexen" wären "unschuldig" gewesen; darunter waren aber gewiss auch einige GiftmischerInnen, Kindsmörderinnen, Kinderschänder, Ritualmörder, Verrückte ua. Leute, die unter dieser Bezeichnung verurteilt worden sind, weil sie nach damaligem Recht die Todesstrafe verdient hatten. Wobei, wie ich schon betonte, das Recht ein sehr grausames war. Und oft die (niedrig gestellten) Unschuldigen bestraft wurden, die clevereren Schuldigen sich aber längst aus dem Staub gemacht haben. (Z.B. diverse Hofdamen, Adelige).

Wobei natürlich die Frage entsteht, inwieweit die Todesstrafe ein erlaubtes Mittel zur Sanktion von Untaten sein kann; auch, ob es überhaupt sinnvoll ist oder nicht, sie auf Ritualmörder, Massenmörder, zu Tode-Folterer, Kannibalen... etc. und gefährliche Magier anzuwenden. Zur Zeit der Hexenverfolgung sah man Zauberei und parapsychische Fähigkeiten generell als gefährlich und als Verbrechen an. Egal ob berechtigt oder nicht. Im Prinzip verstehe ich somit, wieso die Leute das getan haben - auch wenn es falsch war. Oder, im umgekehrten Fall - wenn man schön Mörder hinrichtet - warum nicht diverse blutgierige Generäle und Könige gleich mit?

Im Sinne vom 1. Absatz - natürlich würde ich mich bei Lebensgefahr wehren, und natürlich würde ich auch imstande sein, jemand zu töten/hinzurichten, wenn es absolut erforderlich wäre. Nur ist meine Latte, was erforderlich ist und was nicht, sehr, sehr, sehr hoch. So eine Latte hat jedermann irgendwo - auch die Heuchler.



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