Probezeit
Catser schrieb am 19. März 2004 um 21:51 Uhr (629x gelesen):
Hi,
In der Regel können in der Probezeit (meist 3-6 Monate) beide Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen ohne oder mit kurzer Kündigungsfrist kündigen.
Das steht im Vertrag drin.
Wenn der Vertrag zu sehr von einem Standardvertrag abweicht, und dabei gegen geltendes Recht verstösst, sind oft einzelne Passagen oder der ganze Vertrag ungültig. Da hilft die Rechtsberatung einer Gewerkschaft.
Wenn Deine Freundin meint, sie muss da durch, muss sie vielleicht tatsächlich etwas lernen. Das kann von sich durchsetzen bis zur Demut reichen.
Es gibt immer noch einen anderen Weg.
Catser

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