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Magie:
Magie-Ressort
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Ausbildung zum Zauberer (wiki)
re[3]: schwarze Magie
kofski * schrieb am
9. Februar 2007 um 23:10 Uhr (777x gelesen):
> Nicht zu vergessen: Die Gebühren werden erlassen wenn man bei Antragsstellung Erziehungsberechtiger für ein Kind bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahr ist.
>
Ja, richtig. Und für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist es sowiso gebührenfrei oder geht auf karmische Kosten der Eltern...

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