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Re: Bewusste Ablösung unbedingt erforderlich?
dietmar dohmen schrieb am 5. März 2001 um 18:18 Uhr (218x gelesen):

Hi Tobi,

da gibt's ja wohl auch ein paar Mißverständnisse. Ist denn ein luzider Traum (in dem Du frei umher wanderst!) etwa keine außerkörperliche Erfahrung? Oder nimmst Du an, daß Du in einem luziden Traum 'drin' und bei einer OBE 'draußen' bist? Ja, ist das so?
Wenn Du Dir aber vergegenwärtigst, daß Du in beiden Fällen die gleichen Möglichkeiten hast zu interagieren, worin besteht denn da noch der Unterschied? Natürlich abgesehen von der Methode, die Dich dort hin geführt hat. Wenn Du während eines luziden Traums, schwebend Deinen PK besuchen möchtest, dann tu es doch einfach! Denk Dich hin! Deine Eltern kannst Du doch auch besuchen.

Zu dem Unterschied, nach dem immer wieder gefragt wird: In beiden Fällen findet eine Bewußtseinsverlagerung statt. Ob bei der einen Variante wirklich etwas den Körper verläßt, darüber herrscht allenfalls ERFAHRUNGSGEWISSHEIT. Es läßt sich nicht beweisen, sondern nur individuell erfahren. Wenn Du es komplett anders erlebst, ist das eine ganz persönliche Wahrnehmung. Die ist nicht ohne weiteres auf andere Menschen übertragbar. Ich PERSÖNLICH bleibe allerdings dabei: Die beiden Zustände sind identisch, nur die Wege dort hin sind unterschiedlich. Ich, beispielsweise kann mich während eines luziden Taums irgendwo hinlegen und dann meinen Körper ebenso bewußt verlassen. Ich projiziere gewissermaßen einen Dritt-Körper. Wonach (und vor allem wozu?) sollte ich hier jetzt noch unterscheiden?

Alles Gute für Deine Unternehmungen! Meld' Dich wieder

Gruß

Dietmar

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