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re: rechtliches / bannererstellung
Marius * schrieb am 14. Oktober 2008 um 7:34 Uhr (1510x gelesen):

Sobald Du ein Bild aus eine andere Webseite ohne Zustimmung des Urhebers für eigene Zwecke (sowohl Kommerziell und Privat) verfremdest oder einsetzt hast Du gegen die Urhebergesetzt gestoßen.

Der Urheber kann somit jederzeit für den von dir eingesetzten Zeitraum Lizenzgebühren beantragen, zusätzlich erfolgt ein Verfahren wegen verstoß.

Ich habe mich in diesen Bereich sehr gründlich informiert, diese Information stamm von meinem Anwalt.

Ich bin eBusinessmanager und habe ständig mit Digitalen Medien zutun, daher muss ich sowas wissen.

Ein einfaches Beispiel:
Bei fotolia kann man Bilder günstig kaufen, dabei unterscheidet man verschiedene Lizenzen.
Angenommen Du kaufst ein Bild mit der Lizenz S, so darfst Du das Bild für (EIGENE) Homepage nutzen, nicht jedoch in ein Prospekt, wenn Du jetzt sagst ich habe das Bild erworben und SCHENKE es meinen Kunden, hast Du die Lizenzbestimmung gebrochen.

In diesen Fall muss sich dein Kunde ein Account bei Fotolia einrichten uns SELBST das Bild herunterladen.

Daher immer schriftlich eine Genehmigung einfordern, am besten ist es immer Vertraglich zu regeln in wie weit das Medium eingesetzt oder verfremdet werden darf.

In der Regel ist es so das es den meisten nicht interessieren was mit dem Bild passiert, außer das Bild stamm z.B. von der ARD Website, da könnte es sein das Du Finanziell nicht mehr glücklich bist.

Wenn Du ein Bild kaufst hast Du die NUTZUNGSRECHTE erworben, betone NUTZUNGS-RECHT nicht Urheberrecht, der Urheber kann nach der vereinbarten Zeit sagen "Ab jetzt ist eine neue Regelung nötig"

Wenn Du ein Vertrag z.B. über ein Foto, Bild, Film, Tonmedium hast der sich auf sagen wir 1 Jahr bezieht, so
kann der Urheber in diesen Zeitrahmen nicht sagen ich
erhöhe die Gebühren, oder Sie müssen das Medium entfernen.







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