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Re: Weihen des Hexenamuletts
Ludwig Müller schrieb am 9. Mai 2002 um 13:10 Uhr (339x gelesen):

Lag denn keine ausreichende Gebrauchsanweisung bei? Dann würde ich an deiner Stelle das Amulett zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises fordern, unter Berufung auf die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen neuen Gesetze zum Verbraucherschutz ("Ikea-Klausel").

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