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Weihen des Hexenamuletts@LudwigMüller
Sue schrieb am 9. Mai 2002 um 15:02 Uhr (329x gelesen):

> Lag denn keine ausreichende Gebrauchsanweisung bei? Dann würde ich an deiner Stelle das Amulett zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises fordern, unter Berufung auf die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen neuen Gesetze zum Verbraucherschutz ("Ikea-Klausel").

Ich habs ja erst bestellt und es ist ja noch nicht da! wollt mich nur vorher schon mal informieren, damit ich dann gleich loslegen kann!!! aber wenn da eine "gebrauchsanweisung" dabei sein sollte...



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