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Satan: Satanismus Satan: Astralvampir (wiki)
Re: Satanismus!!!
AdminAzubiT schrieb am 10. Oktober 2002 um 16:33 Uhr (428x gelesen):

So hier das wörtliche Zitat von der angesprochenen Seite!!!
damit "ihr" was zu lesen habt!!!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
"Gegen mich wurde der VERDACHT AUF VOLKSVERHETZUNG laut
§130 StGB erhoben, dies bedeutet, das ich noch nicht wegen
Volksverhetzung angeklagt wurde!Dieser Verdacht ging von
einem Foreneintrag und (ursprünglich) auch von einem
angeblich volksverhetzenden Spruch auf meiner Seite
aus.Mit diesem Spruch war das Nietzsche-Zitat auf meiner
Startseite gemeint.Nachdem ich den LKA-Beamten jedoch
beibringen konnte, das diese Sprüche von Nietzsche stammen
und nicht strafbar sind, beschränkte sich dieser Verdacht
nur noch auf den Forumseintrag eines leicht
minderbemittelten Forumsbesucher, in dem er dazu
aufforderte, das Christentum um jeden Preis zu vernichten,
egal was es kosten sollen.
Egal wie jemand zu dieser Aussage steht, ein denkendes
Individuum (das setzt der Satanismus ja bekanntlich
voraus) sollte wissen, was es in der Öffentlichkeit zu
sagen hat bzw. sagen darf.Niemand kann einem Menschen
vorschreiben, was er denken darf, aber wenn seine Gedanken
schon laut der Gesetzgebung des Staates in dem er lebt
strafbar sind, dann soll er sie doch bitte für sich
behalten und nicht andere Leute damit in Gefahr bringen!

Anfang April wurde ich dann auf dem LKA Saarbrücken von
drei LKA-Beamten vernommen (die jedoch hingegen meinen
Befürchtungen sehr freundlich und entgegenkommend
waren).Dieses knapp drei Stunden dauernde Verhör (wer hier
jetzt an knallharten Polizeiterror und gleissendes
Scheinwerferlicht denkt, liegt sehr weit daneben) endete
dann damit, das mir nur noch dieser Foreneintrag zu lasten
gelegt wird.Die Frage nach dem mich jetzt wohl treffenden
Strafmaß konnte man mir zwar keine genauen Angaben machen,
aber es wird wohl allerhöchstens zu einer Geldstrafe
kommen.

Seit Anfang April liegt meine Aussage nun dem
Staatsanwalt vor, aber die Mühlen des Gesetztes mahlen ja
bekannlich sehr sehr langsam, da ich bis heute noch nichts
Neues über den Verfahrensstand erfahren habe. (Von der
Anzeige bis zur Vorladung hat es übrigens auch knapp zwei
Monate gedauert).Über meine Aussage und den Verlauf des
Verhöres gebe ich bis dahin auch keine weiteren
Informationen."





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