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Unser TRALALA mal wieder *g* ;-) ........o.T.
Osindra schrieb am 20. Juli 2003 um 13:26 Uhr (478x gelesen):

> ....was nach §1 der Käseverordnung definiert ist, siehe
> unten
> ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
> (1) Käse sind frische oder in verschiedenen Graden der
> Reife befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter
> Käsereimilch hergestellt sind.

> (2) Käsereimilch ist die zur Herstellung von Käse
> bestimmte Milch, auch unter Mitverwendung von
> Buttermilcherzeugnissen, Sahneerzeugnissen, Süßmolke,
> Sauermolke und Molkensahne (Molkenrahm). Als Käsereimilch
> gelten auch
> 1. Buttermilcherzeugnisse,
> 2. Sahneerzeugnisse zur Herstellung von Frischkäse,
> 3. Süßmolke, Sauermolke und Molkensahne (Molkenrahm),
> auch unter Zusatz von
>     Milch und Sahneerzeugnissen, zur Herstellung von
> Molkeneiweißkäse.

> Buttermilcherzeugnissen dürfen keine Bindemittel zugesetzt
> sein. Die Milch kann ganz oder teilweise durch Schaf-,
> Ziegen- oder Büffelmilch ersetzt sein. Die in den Sätzen 1
> und 2 genannten Milcherzeugnisse können ganz oder
> teilweise durch entsprechende Erzeugnisse aus Schaf-,
> Ziegen- oder Büffelmilch ersetzt sein. Die in den Sätzen 1
> bis 5 genannten Erzeugnisse dürfen miteinander vermischt
> und durch Entzug von Wasser oder unter Anwendung von
> Verfahren zur Konzentration des Milcheiweißes durch Entzug
> anderer Milchinhaltsstoffe eingedickt sein, wobei der
> Anteil des Molkeneiweißes am Gesamteiweiß nicht größer
> sein darf als in der Käsereimilch.
> (3) Käse sind auch Erzeugnisse,
> 1. die aus Süßmolke oder Sauermolke durch Entzug von
> Wasser, auch unter
>     Zusatz von Milch, Sahne (Rahm), Molkensahne
> (Molkenrahm), Butter,
>     Butterschmalz, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch,
> hergestellt sind
>     (Molkenkäse);
> 2. die aus Sauermilchquark hergestellt sind
> (Sauermilchkäse);
> 3. die durch Behandlung der Bruchmasse mit heißem Wasser,
> heißem Salzwasser
>     oder heißer Molke und durch Kneten, Ziehen der
> plastischen Masse zu
>     Bändern oder Strängen und Formen hergestellt sind
> (Pasta filata Käse).
> (3a) (weggefallen)
> (4) Erzeugnisse aus Käse sind
> 1. Erzeugnisse, die aus Käse durch Schmelzen unter
> Anwendung von Wärme, auch
>     unter Verwendung von Schmelzsalzen, hergestellt sind
> (Schmelzkäse);
> 2. Erzeugnisse, die aus Käse unter Zusatz anderer
> Milcherzeugnisse,
>     ausgenommen Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen,
> Kasein und Kaseinat,
>     oder beigegebener Lebensmittel ohne Schmelzen
> hergestellt sind
>     (Käsezubereitungen);
> 3. Erzeugnisse, die aus Käse, aus Schmelzkäse oder aus
> Käse und Schmelzkäse
>     unter Zusatz anderer Milcherzeugnisse oder
> beigegebener Lebensmittel durch
>     Schmelzen unter Anwendung von Wärme, auch unter
> Verwendung von
>     Schmelzsalzen, hergestellt sind
> (Schmelzkäsezubereitungen);
> 4. Erzeugnisse, die aus zwei oder mehr Sorten von Käse,
> Schmelzkäse,
>     Käsezubereitungen oder Schmelzkäsezubereitungen
> zusammengesetzt sind
>     (Käsekompositionen).

> (5) Beigegebene Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung
> sind Lebensmittel, die bei der Herstellung von
> Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen zur
> Erzielung einer besonderen Geschmacksrichtung, ohne einen
> Milchbestandteil zu ersetzen, zugesetzt werden,
> ausgenommen die in § 3 Abs. 1 oder in § 4 Abs. 1 genannten
> Stoffe sowie Milch und Milcherzeugnisse. Im Falle der
> Herstellung von Käsezubereitungen aus Speisequark sind die
> in § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b genannten Stoffe
> beigegebene Lebensmittel.



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