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Test: Regeln für Experimente (wiki)
re: MagneGas
Felidas schrieb am 23. Oktober 2005 um 12:13 Uhr (749x gelesen):

> Hallo Leute,
>
> suche informationen über magnegas.
> Die englischsprachigen web sites habe ich durch.
> Suche eine genaue Bauanleitung.
>
> danke
>
Hallo!


Es gibt meines Wissens mehrere Entwickler die
solche und ähnliche Dinge mehr oder weniger
zeitgleich gebaut haben.
Ich vermute, dass die Damen und Herren Erfinder
auch ( unter anderem ;-) an der Sammlung von
Werteinheiten interessiert sind, und somit nicht
überall rumposaunen wollen wie das gemacht wird.

Es gibt aber eine Lösung für dein Problem.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
*ernstes Gesicht mach*

Patentgesetz (PatG) §11:
--------------------------------------------------------------------------------------------
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
(...)
-------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn du die Anlage also nur für dich alleine bauen willst,
und nicht etwa Treibstoff verkaufen willst oder
Gebühren für die Müllbeseitigung kassieren oder so,
kannst du die Informationen aus dem Patent nutzen.

Mit anderen Worten, du könntest eine Patentrecherche
machen, wo irgendwo stehen müsste wie sowas funktioniert,
weil sowas bestimmt schon zum Patent angemeldet ist.
Du wirst immer noch experimentieren müssen, und außerdem
könntest du Probleme mit deinen Lieferanten von Material
bekommen, weil sie sich strafbar machen wenn sie
dir wissentlich bei einer (vermeintlichen) Verletzung eines
Patentschutzes helfen...

Patentgesetz (PatG) §10 (1):
------------------------------------------------------------------------------
(1) Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
------------------------------------------------------------------------------

Mit anderen Worten, du darfst das Patent für private
und nichtgewerbliche Zwecke verwenden, aber leider
könnte sich jeder strafbar machen der das weiß und dir dabei
hilft, eine solche Anlage zu bauen, indem er dir Teile
davon herstellt. Und das erstreckt sich auf
"die Benutzung der Erfindung", also vermutlich auch auf
eine private nicht-gewerbliche Nutzung.
Nett, gell?

Wie auch immer, ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass ich
1) kein Anwalt bin, und deshalb keine verbindliche Rechtsberatung anbiete, und
2) dass ich deshalb auch keine Haftung für etwaige Fehler in diesem Text
übernehmen kann und
3) dass ich aufgrund meiner Eigenschaft als Nicht-Anwalt aber meines
Wissens befugt bin, diesen Text zu schreiben, ohne dafür auf der
Grundlage eines Gesetzes Gebühren kassieren zu müssen.

*ernstes Gesicht wieder ablege*
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Also, versuch's doch mal mit einer Patentrecherche!

mfg
Felidas



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