Re: Verfluchen
Hörnchen* schrieb am 20. Mai 2002 um 0:29 Uhr (439x gelesen):
Ja. Wirkt.
Es kann auch von jemand anderem ausgesprochen werden.
Wenn der Beschuldigte die Tat wirklich begangen hat, wird der Fluch zu ihm gelangen ohne wenn und aber.
Grüße...*
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