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Re: INKARNATION im Detail
Matthias schrieb am 11. März 2001 um 16:26 Uhr (338x gelesen):

> nachdem dieses Thema zu vielen Fragen gefuehrt hatte, habe ich mich bei meinem Guide erkundigt und folgende Auskunft erhalten:

Wow, könnte ich auch gern :-)

> Die Seele hat (lt. jenseitigen Gesetzen) ein Recht auf Ruecktritt sowohl VOR, wie auch noch NACH der Inkarnation, falls sie es sich doch noch anders ueberlegt. Sie muss also nicht inkarnieren, und sie kann sowohl waehrend der Schwangerschaft, aber auch noch innerhalb von 18 Monaten NACH der Geburt zurueckkehren, also von ihrem "Ruecktrittsrecht" Gebrauch machen (ohne Konsequenzen fuer diese Seele).

Also beim Punkt "ohne Konsequenzen" habe ich so meine Zweifel. Die Seele bekommt doch dann das ganze Leid und die Trauer der Eltern mit! Ist das nicht ähnlich wie beim Selbstmörder, der nachher sieht, welches Leid er bei seinen Angehörigen angerichtet hat und große Schuldgefühle hat?

Matthias


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