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Re: Will jdm. bestimmten mit einem fluch belegen...
Blaze schrieb am 28. November 2003 um 22:05 Uhr (527x gelesen):

Hallo Sleeper,
erst mal zu deiner Kontaktlinse, die darf er dir bezahlen. Erkläre ihm, dass du von ihm erwartest, dass er dir den Schaden ersetzt. Sollte er es auf seine Haftpflichtversicherung abwälzen wollen, so erkläre ihm, dass er mutwillig gehandelt hat und dass du das auch seiner Versicherung mitteilen wirst, weil dich sein Verhalten ankotzt. Damit darf er die Kontaktlinse aus eigener Tasche zahlen und bekommt vermutlich noch einen Anschiss von seinen Eltern. Damit bist du ihn vermutlich los, weil er sauer auf dich ist.

Wenn nicht, dann empfehle ich dir, den Ratschlag deiner Freunde zu beherzigen und ihn zu ignorieren. Er wird vermutlich anfangs alles versuchen, damit du doch mit ihm redest, aber wenn du lange genug konsequent bleibst, dann wird ihm das zu denken geben und er wird sein Verhalten ändern.

Einen Fluch würde ich dir nicht empfehlen, du könntest ihm damit ERNSTHAFTEN Schaden zufügen, denn Flüche entgleiten sehr schnell ihrer ursprünglichen Absicht und schlagen weit härter zu, als der Verfluchende ursprünglich beabsichtigte.
ciao
Blaze

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