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Magie: Magie-Ressort Magie: Ausbildung zum Zauberer (wiki)
Nutze Gesetze und keine Magie...
Alex schrieb am 26. Juli 2001 um 18:13 Uhr (523x gelesen):

> Hallo Tatjana,
ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass Du hier niemanden Verarsch** möchtest.
Erstens: So eine Type wie Deinen Mann schreib am besten in den Wind ! Der Kerl taugt nichts !
Zweitens: Im Falle einer Scheidung hast Du nach wie vor mindestens zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigung.
Drittens: Kannst Du einen Arbeitsplatz vorweisen, dann wird die Aufenthaltsgenehmigung sowieso verlängert.
Viertens: Habt ihr ein gemeinsames Kind greift das Kindschaftsreformgesetz vom 1 Juli 1998. Dann muss Dein Mann sowieso für den Unterhalt aufkommen.
Fünftens: Ist Dein Mann in jedem Fall unterhaltspflichtig. Auch wenn er sich nicht daran hält (wovon ich ausgehe)kannst Du garnicht abgeschoben werden.
Lass die Sache mit der Magie und nutze Deine Rechte. Da das Forum für derartiges nicht der richtige Ort ist mail mich einfach an. Ich habe schon mal jemanden in einem ähnlichen Fall geholfen.
Tschüss
viele Grüsse
Alex


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