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Magie: Magie-Ressort Magie: Ausbildung zum Zauberer (wiki)
Re: Nutze Gesetze und keine Magie...
Oliver K. schrieb am 26. Juli 2001 um 19:43 Uhr (532x gelesen):

> Zweitens: Im Falle einer Scheidung hast Du nach wie vor mindestens zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigung.
> Drittens: Kannst Du einen Arbeitsplatz vorweisen, dann wird die Aufenthaltsgenehmigung sowieso verlängert.
Hi,
es kommt aber noch darauf an, für wie lange die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde.
Üblicherweise wird diese erst für 1 Jahr, dann für 3 weitere, und erst dann zeitlich ungebrenzt ausgestellt.
D.h. praktisch das man 4 Jahre mit einem Deutschen/er verheiratet sein muss um auf alle Fälle hier bleiben zu können.
Das nur als Ergänzung zu Alex hervorragender Erklärung.
Viele Grüsse
Oliver


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