Re: @Jade
Thea schrieb am 25. November 2002 um 12:05 Uhr (399x gelesen):
Für mich kommt es auf die Rechtsstaatlichkeit an. Ein ungerechtfertigter Freiheitsentzug ist meiner Meinung nach zwar keine Folter aber doch unrechtmäßig.
Folter ist nach meiner Auffassung ein physischer und/oder psychischer Eingriff gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zum Zwecke "Erpressung" eines Eingeständnisses.
Wenn ein Staat gegen das höchste Menschenrecht verstösst, dann kann er von seinen BürgerInnen nicht erwarten dass sie dieses Recht achten.
Freiheitsentzug ist an und für sich kein Verstoss gegen dieses Recht wenn es darum geht Strafftaten zu ahnden oder die Allgemeinheit zu schützen.
Folter ist auch kein sicheres Mittel weil die Delinquenten fast alles gestehen damit die Folter aufhört. Meist werden ihnen die Antworten (unbewusst?) suggeriert. Das ist ja auch in der Hexenverfolgung passiert.
Wie siehst du das?
Thea
> Hallo Thea,
> ja, ich teile grundsätzlich deine Meinung, versuche nur, das Ganze etwas differenzierter zu betrachten.
> Wo fängt denn deiner Meinung nach Folter an? Bei Freiheitsentzug, Schlafentzug, oder wo??
> Liebe Grüße
> Jade

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