Re: Henkersmahlzeit ?
Der Vollstrecker schrieb am 29. Juli 2001 um 15:06 Uhr (512x gelesen):
Ihr Mandant hat 24 Stunden zeit seine Wünsche zu äussern.
Sollte er diese Gelegenheit nicht wahrnehmen, muss er essen, was er findet.
Unsere Kücke ist auf alles vorbereitet...
Der Vollstrecker aka KriegsGnom

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