Re: Eine unerhörte Rechtsbeugung...
Der Vollstrecker schrieb am 29. Juli 2001 um 15:55 Uhr (489x gelesen):
Sehr geehrte Verteidigung
Ihr Mandant hat die Erlaubnis sich des Hauptgerichts anzueignen.
Zu den anderen Punkten:
Wie bereits erwähnt, handelt es sich nicht um die Beweisführung einer Existenz der Matrix, sondern um ein zu leichtes Mundwerk.
Sollte ihr Mandant noch einmal unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bereit sein, jemandem (egal ob glaubwürdig oder nicht) von der Matrix zu Erzählen, wird er ohne weiteres als oberster Machthaber abgesetzt und zum Bimbo degradiert werden.
Die nötigkeit eines psychologischen Gutachtens besteht aus unserer Sicht nicht, da die Strafe für psychologisch unzurächnungsfähige Mitarbeiter bei weitem grösser ist, als die Strafe eines Verräters.
MFG
Der Vollstrecker aka KriegsGnom

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