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Mein Mandant ist von Sinnen...
RA Alex schrieb am 29. Juli 2001 um 16:10 Uhr (479x gelesen):

>Betrifft: Rechtsstreit Matrix gegen Gromek
Akz. M./.G 001/2001 (bei Schriftwechsel bitte angeben)
Sehr geehrter Herr Vollstrecker aka Kriegs Gnom,
in Bezug auf die vorherig getätigten Äußerungen unseres Mandanten Herrn Gromek hinsichtlich der Existenz der Matrix ist anzumerken, dass unser Mandant einmal mehr unter dem Einfluss von Pferdekopfnebel-Bier stand und somit nicht Herr seiner Sinne war.
Wir beantragen die Äusserungen bezüglich der Existenz der Matrix aus dem Protokoll zu streichen.
Im übrigen findet die Verteidugung es äusserst merkwürdig, dass der Verursacher dieses Rechtsstreites, Herr Nebu dingsda, sich während und zum Verlaufe des Prozesses noch nicht geäussert hat.
Die Verteidigung möchte den Herrn Vollstrecker c/o in Vertretung des Gerichtes bitten, den oben genannten Zeugen Herrn Nebu dingsda auf seine Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen.
Sollte, wie es die Verteidigung vermutet, sich herrausstellen, dass Herr Nebu dingsda selber garnicht weiss wovon er da spricht, kann unser Mandant allerhöchstens zu drei Minuten Haft im offenen Vollzug einer Gummizelle verurteilt werden.
Die Verteidigung beantragt in einem solchen Fall Freispruch sowie einen Kostenfeststellungsbeschluss der Verfahrenskosten zu Lasten der Matrix.
Mit freundlichen kollegialen Grüssen
RA Alex


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