Eine unerhörte Rechtsbeugung...
Alex schrieb am 29. Juli 2001 um 15:44 Uhr (507x gelesen):
>Betrifft: Rechtsstreit Matrix./.Gromek Akz. M./.G 001/2001
Sehr geehrter Herr Vollstrecker aka Kriegs Gnom,
hinsichtlich obiger Angelegenheit werten wir den Inhalt Ihres Schriftsatzes vom heutigem Tage als Vergleichsangebot.
Nach Rücksprache mit unserem Mandanten Gromek erklärte sich dieser mit der angebotenen Freiheitsstrafe von drei Minuten und der Geldstrafe in Höhe von zehn Euro einverstanden.
In Anbetracht seines knurrenden Magens bittet der Beklagte allerdings wenigstens um die Gewährung der Hauptmahlzeit.
Weiterhin ist von unserer Seite die Offenlegung der Existenz der Matrix durch unseren Mandanten nicht als schlüssiger Beweis anzusehen, da unser Mandant diese Äusserungen unter erheblichen Alkoholeinfluss gemacht hat.
Wir fordern den Vollstrecker c/o in Vertretung der Anklage auf nunmehr unter Fristsetzung bis zum Ende des 29.07.2001 auf, "Schlüssige Beweise für die Existenz der Matrix zu erbringen"
Desweiteren beantragen wir ein psychologisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit der Verteidigung, nein ich meine von Herrn Gromek, oder wie auch immer.
Mit freundlichen kollegialen Grüssen
RA Alex

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