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Ende des Rechtsstreites Matrix gegen Gromek Akz M./.G 001/2001
RA Alex schrieb am 29. Juli 2001 um 16:23 Uhr (474x gelesen):

>Betrifft: Rechtsstreit Matrix gegen Gromek
Akz. M./.G 001/2001 (bei Schriftwechsel bitte angeben)
Sehr geehrter Herr Vollstrecker,
unter Verweis auf ihren Schriftsatz vom 29.Juli 2001 sehen wir somit den Rechtsstreit als erledigt an.
Herr Gromek wird die vereinbarte Freiheitsstrafe von drei Minuten im offenen Vollzug einer Gummizelle antreten, sowie die Geldstrafe in Höhe von zehn Euro an die Gerichtskasse überweisen.
Die Existenz der Matrix konnte nicht schlüssig belegt werden und wird somit mangels nachvollziehbaren Beweisen in das Reich der Phantasie verwiesen.
Mit freundlichen kollegialen Grüssen
RA Alex


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