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Heilen: Reiki (wiki) Magie: Magie-Ressort Magie: Ausbildung zum Zauberer (wiki)
Re: Verantwortung und Geldverdienen mit Magie
Ludwig Müller schrieb am 1. Juli 2002 um 17:56 Uhr (582x gelesen):

> Falls Du Dich hauptberuflich und ganztägig mit dem Heilen auseinandersetzt ( also nicht nur als "Hobbyheiler" tätig bist), ist das was ganz normales; du brauchst allerdings hierfür auch eine entsprechende Zulassung, um nicht mit dem Gesetz zu kollidieren.

Also, falls wir hier nicht von Ärzten oder Psychtherapeuten reden: Du brauchst die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" (Heilpraktiker-Prüfung) auch dann, wenn du "Hobbyheiler" bist. Das ist unabhängig davon, ob du gegen Bezahlung arbeitest oder unentgeltlich.

> Außerdem hast Du dann auch entsprechende Gebührensätze nach denen Du Dich richten und abrechnen kannst, ja sogar musst !

Als Heilpraktiker? Das wäre mir neu. Auf welcher Rechtgrundlage?

> denn diese sind zur Erstellung einer Rechnung im Grunde verpflichtet

Heilpraktiker sind dazu nicht verpflichtet, s.o., Ärzte ja.

> ( alles andere wäre unlauterer Wettbewerb und würde evtl. staatsanwaltschaftlich verfolgt werden).

Unlauterer Wettbewerb ist keine Straftat. Er kann (privatrechtlich) abgemahnt werden, aber wird sicher nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

> Der schon erwähnte DGH hat es sich zwar zur Aufgabe gemacht, begabte Heiler ohne Zulassung zu einer Ausübung ihrer Tätigkeit zu verhelfen, ohne das ihnen gleich der Staatsanwalt im Nacken sitzt, doch waren diese bisherige Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt.

Zum Glück!


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