Re: Erbrecht - Falscher Ansatz!
Midnightghost schrieb am 11. Dezember 2004 um 12:30 Uhr (561x gelesen):
Hallo Alex,
tut mir leid zu sagen,
das es über das Erbrecht nicht geht.
Wobei ich deine Gefühle und Gedanken verstehen.
Du mußt wo ganz anders ansetzen.
Im jetzt!
Du bist jetzt in Not!
Gehe am Montag zu deinen Sozialamt.
Beantrage sofort Sozialhilfe, du bist jetzt in Not.
Lasse dich nicht abwimmeln.
Beantrage Wohngeld.
Frage ausdrücklich nach, was du in deinem Fall noch beantragen kannst.
Frage auch ausdrücklich nach, ob wirklich alles, was in deinen Fall möglich ist beantragt wurde.
Du bist akut Krank - du brauchst hilfe bei der Übernahme der Krankheitskosten.
Beantrage auch Hartz IV - die sind für dich ab 01.01.2005 zuständig. Auch am besten gleich am Montag. Du mußt ja auch einige Zeit für die Bearbeitung berechnen. Also je eher desto besser.
Ausserdem solltest du überlegen ob du nicht auch einen Antrag auf Schwerbehinderung stellst.
(Eine öffizille Feststellung einer Schwerbehinderung ist nicht immer ein Vorteil, aber in deinen Fall wäre sie wirklich sehr angesagt.
Übrings, auch hier nicht abweisen lassen.)
Hast du Schulden - gehe zur Schuldnerberatung. Lass dich ganz genau und ausführlich beraten. Gehe mehrmals hin. (Für dich sollte dein privates Ziel sein, in 7 - 8 Jahren absolut Schulden frei zu sein. - Dann kannst du weiter sehen.
Ein weiterer Vorteil, wenn du in ca. 8 Jahren schuldenfrei wärst, es könnte bei einen eventuellen Erbstreit von Vorteil sein. Den ich denke, dein Vater wird versuchen, einen Weg zu finden, dich auch von den Pflichtteil auszuschliessen.
Darum solltest du auf gute Lebensführung (z.B. keinen Alkohol, keine Drogen usw.) im an den Angeboten des Arbeitsamtes teil (dann kannst du das behördlich auch belegen usw.) und Schuldenfreiheit achten.)
Und lass dich bei keiner Behörde abweisen. Du kannst sowohl beim Sozialamt, als auch beim Arbeitsamt angeben, das dein Vater sehr wohlhabend ist, aber das du keinerlei Möglichkeiten hast, fest zustellen, in wie weit er für dich Unterhaltspflichtig ist, da das Verhältnis nicht gut ist. usw. Und du das Geld dazu nicht hast, es rechtlich überprüfen zu lassen.
Die Behörden haben das Geld und vorallem den Willen auch dazu.
Aber dazu mußt du zum Sozialamt gehen und zum Arbeitsamt gehen und auch die Anträge stellen.
Gruß
Midnightghost
P.S.
Dein großer Vorteil, ist die Zeit. Du hast sie noch. Nütze sie auch.

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