logo


Beiträge: 0
(gesamt: 0)

Jetzt online
0 Benutzer
4 gesamt
Hauptforum   Paranormal Deutschland e.V.

Hauptforum  Heilerforum  Hexenforum  Jenseitsforum  Literaturforum  OBE-Forum  Traumforum  Wissensforum  Nexus  Vereinsforum  ParaWiki  Chat 

Kontakt Suche Login
Ansicht: Klassisch | Themen | Beiträge | rss

(BETA) Links zu Beiträgen, Artikeln, Ressorts und Webseiten, die zu diesem Beitrag passen könnten (Alle bisher vermerkten Stichwörter und URLs):
Bewusstsein: Geheimnis des Bewußtseins Bewusstsein: Bewusstsein&Materie (wiki)
Gerichtsspruch: Kartenleger Abzocke

Martin Rieth (Gründer) * schrieb am 13. Januar 2011 um 17:03 Uhr (2062x gelesen):

In unserem OpenWebKatalog bekomme ich immer wieder Webseiten angemeldet, die schlichtweg billige Abzocke sind.
Getreue meiner Konzeption auf Paranormal nicht zu zensieren, werden diese alle zugelassen und in einer Kategorie "kommerzielle Beratung" abgelegt.

Heute ist auf Spiegel-Online ein interessanter Artikel veröffentlicht worden.

Da sind schöne zitierwürde Sätze drin:
Viele Menschen glaubten an übersinnliche Kräfte und hätten das Recht, Verträge außerhalb der "naturwissenschaftlichen Vernunft" zu schließen - die dann auch gültig seien.
Die von ihr versprochene Leistung sei auf den Gebrauch übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten gerichtet gewesen und damit objektiv unmöglich,
Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber "erkaufte", dass "die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist", sich also irrationalen Verhaltens bewusst ist,
Leider sei der Beruf nicht staatlich anerkannt, so dass Scharlatane nicht des Berufsstands verwiesen werden könnte.

Zitiert wird auch ein Tarotverband: http://www.tarotverband.de/

Ich sach 42, Martin Rieth (Vorstand)
---



zurück   Beitrag ist archiviert


Diskussionsverlauf: