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Ritualschwert und Waffengesetz?
Blaze schrieb am 1. Oktober 2003 um 21:54 Uhr (536x gelesen):

Hallo Leute,
seit heute ist die letzte Meldefrist für das neue Waffengesetz verstrichen, gestern habe ich noch schnell in einer Eilaktion meine mittelalterliche Waffensammlung dem Landratsamt gemeldet.

Eben kam mir der Gedanke, wie begründet man den Bedarf eines Ritualschwerts, wenn man kein Bühnenkünstler ist, wie ich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörden anerkennen, wenn jemand der einer nicht anerkannten Religion angehört, sagt, dass es zur Ausübung seines Glaubens erforderlich ist einen Dolch oder ein Schwert zu besitzen.
ciao
Blaze

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