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Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Ludwig Müller schrieb am 2. Oktober 2003 um 0:30 Uhr (486x gelesen):

Müssen solche Waffen lediglich gemeldet werden, oder braucht man dafür eine Erlaubnis? Sollte letzteres der Fall sein, und die Behörde die Erlaubnis verweigern, dann bleibt wohl nur zu Klagen. Die Chancen stehen nicht schlecht, immerhin sind aus religiösen Gründen auch der Alkoholausschank an Jugendliche (Abendmahl) oder das Schächten erlaubt. Und ob die Benutzung eines Ritualschwertes unter Religionsausübung fällt, das zu beurteilen ist ein Landratsamt sicher nicht kompetent. (Es sei denn, sie beschäftigen in einer ABM-Maßnahme als Pförtner einen vormals arbeitslosen habilitierten Religionswissenschaftler.)


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