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Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Hexenmeister schrieb am 2. Oktober 2003 um 20:39 Uhr (573x gelesen):

Hallo Leute,

meines wissens nach gibt es Schwerter und Dolche die als Kunstgegenstände deklariert sind. Außerdem gibt es Schwerter und Dolche die man im Katalog oder im Internet kaufen kann und die die Bezeichnung "Vom BKA freigegeben" tragen. Solche Schwerter und Dolche sind reine Zierwaffen die nicht unter das Waffengesetz fallen, d.h. diese Zier- oder Dekowaffen sind nicht anmeldepflichtig. Es sei denn, diese Waffen sind geschliffen, also scharf. Wenn sie nicht scharf sind gelten sie als Zier- oder Dekowaffen. Deren Besitz ist nicht verboten. Wer diese Waffen aber auf Mittelalterlichen Märkten einsetzt benötigt trotzdem eine Ausnahmegenehmigung. Da ich selbst an Ritterturnieren bzw. Ritterspielen teilnehme und dort Schwertkämpfe vorführe, benötige ich auch teilweise geschliffene Schwerter die ich anmelden mußte.

Also keine Angst um eure Ritualschwerter oder Dolche, solange sie nicht scharf sind.

Grüße
Der Hexenmeister

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