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Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Cornicula schrieb am 2. Oktober 2003 um 8:09 Uhr (494x gelesen):

Was man nicht alles beim Landratsamt melden müsste...! Sogar mein achtbeiniges und mein beinloses Haustier müsste ich dort registrieren lassen. :o( Paperlapapp!

Übrigens: Meine Freund hat schon vor 3 Jahren Ärger mit der Polizei gekriegt, weil sie im Wald ihren Ritualdolch und ihr Schwert dabei hatte!!! Damals haben die Polizisten schon mit Geldstrafen bis zu 10.000,- DM gedroht.

Da bleibt einem als Hex' nur, einen guten Schutzkreis zu ziehen und sich "unsichtbar" zu machen; oder sich nicht erwischen zu lassen...! Jetzt kommt eh die kalte Jahreszeit, da kann man unter einem langen Mantel doch gut ein Schwert verstecken... *grins*

@Blaze: Die Genehmigung gilt nur für das Mitführen der Waffen, nehme ich an. Oder? Daheim liegt und hängt bei mir nämlich einiges rum... *räusper*

Liebe Grüße
Cornicula

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