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Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Torweg schrieb am 2. Oktober 2003 um 10:51 Uhr (762x gelesen):

Hallo Großer,

sag, gilt das auch für Hessen und was und warum muß genau gemeldet werden? Ich habe zwar einzig ein Schwert, ein Kurzschwert und ein paar Messer, aber trennen mag ich mich von ihnen trotzdem nicht, geschweige denn Kohle zahlen, wenn ich auf meinen Pfaden mit ihnen aufgegriffen werde.

Wobei ich gestehen muß, daß ich auch keine Lust habe, sie irgendwem zu melden. Sie sind mein, mein verlängerter Arm, das Schlagen meines Herzens und ich will sie nicht ohne Not vor die Augen anderer bringen. Vor allem nicht vor die Augen des Gesetztes, das blind ist für jene wie uns.

Danke für deine Antwort, Torweg




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