Re: oder....
Blaze schrieb am 1. Oktober 2003 um 22:10 Uhr (547x gelesen):
Eine Ausnahmegenehmigung eine Waffe zu führen bekommt nur, der Leiter eines Brauchtumsvereins, er trägt dann die Verantwortung für alle im Verein, die eine Waffe tragen. Ohne Brauchtumsverein oder Gewerbe gibt es nur noch die Möglichkeit sich als Waffensammler registrieren zu lassen, aber dann darf man die Waffe nicht führen, sondern nur verbringen. Na ja, wie das Ausführungsgesetz zum neuen Waffengesetz aussehen wird, das weiß noch niemand so genau.
ciao
Blaze

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