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Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Blaze schrieb am 2. Oktober 2003 um 14:08 Uhr (487x gelesen):

Hallo Cornicula,
wenn ich das Gesetz richtig auslege, so ist der Besitz eines Schwertes zukünftig Waffenscheinpflichtig (Waffenbesitzkarte) und das Führen eines Schwertes, also das Tragen in der Öffentlichkeit bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Wer eine Waffenbesitzkarte hat, darf die Waffe für welche die Karte gilt in einem verschließbaren Behältnis (Kofferraum) verbringen (transportieren).
Demnach sind deine an der Wand hängenden Waffen illegal. Sofern es sich bei den Waffen die du hast um stumpfe Schaukampfwaffen handelt, würde ich empfehlen, schick dem Landratsamt eine Liste mit diesen Waffen, beschreib sie dabei sehr genau, weiß besonders auf das STUMPF hin. Du solltest auch erwähnen, dass du gelegentlich an Mittelalterfesten Teil nimmst (kann ja keiner das Gegenteil beweisen).
ciao
Blaze

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