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Re: Ritualschwert und Waffengesetz?
Blaze schrieb am 2. Oktober 2003 um 14:41 Uhr (499x gelesen):

Hallo Torweg,
laut dem neuen Waffengesetz gelten alle Gegenstände die der Bauart nach dazu bestimmt sind jemanden zu verletzen oder in seinen Bewegungen einzuschränken (Bedrohen?) als Waffen, dies gilt sowohl für Schusswaffen, als auch für Schlag- und Stichwaffen. Dolche, also Messer in Dolchform, egal ob einseitig oder beidseitig scharf, Schwerter und selbst ein Schlagstock sind demnach Waffen. Bei einseitig geschliffenen Messern kommt es auf das Verhältnis zwischen Länge und Breite an, das kann ich dir nicht genau sagen. Butterflymesser sollen sogar eingezogen werden. Wenn also deine Messer eher wie Überlebensmesser geformt sind, so musst du sie vermutlich nicht melden. Das Schwert hingegen ist ein Problem, dessen Besitz muss wie bei allen Waffen begründet werden, du musst also einen "Bedarf" nachweisen können. Bei einem Waffensammler muss dazu eine mögliche historische Bedeutung nachgewiesen werden, das ist nur dann zu erwarten, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Sammlung irgendwann vollständig wird und dann eine bestimmte Epoche abdeckt (oder eine bestimmte Region), da sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt, aber man muss sich irgendwie spezialisieren.

Für "Brauchtumspflege" darf man ebenfalls Waffen besitzen, aber nur der Leiter einer "Brauchtumsvereinigung" bekommt eine Ausnahmegenehmigung damit seine Vereinsmitglieder die Waffen in der Öffentlichkeit tragen, also "führen" dürfen. Er trägt dabei die Verantwortung und kann demnach auch jemandem verbieten, eine Waffe zu führen, wenn er dessen charakterliche Eignung anzweifelt.

Ich mogle mich über die gewerbliche Nutzung als Bühnenkünstler durch, das dürfte den größten Spielraum bieten und mit etwas Glück bekomme ich sogar die Genehmigung Nun Chakos zu besitzen und zu führen, die eigentlich eingezogen werden sollen.

Ich denke der einfachste Weg ist "Brauchtumspflege", denn sehr viele Leute gehen in Gewandung auf Mittelaltermärkte, sind aber nicht in einer Brauchtumsvereinigung (man beachte, Vereinigung, nicht Verein), damit wird es für das Landratsamt nicht leicht das zu überprüfen.

Mit der Religionsausübung kommt man glaube ich schwerlich durch, außer wir schließen uns zum "Verein religiöses Brauchtum" oder "Hexenverein e.V." zusammen. Aber wir müssen dabei deutlich zwischen besitzen und führen unterscheiden. Es sollte kein Problem darstellen ein Schwert beim Landratsamt anzumelden, zumindest sofern es nicht scharf geschliffen ist, aber führen darf man es nicht. Führen bedeutet außer Haus mit sich rumtragen in einsatzfähigem Zustand, wobei ein Schwert immer einsatzfähig ist, auch wenn es in einer Scheide steckt.
ciao
Blaze

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