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Re: Ablasszahlung und Kirchensteuer
Schmetterling schrieb am 28. Januar 2005 um 18:16 Uhr (675x gelesen):

Hallo Dirk,

Der Staat scheint mir da eigentlich der falsche Ansprechpartner, denn letztlich sind es doch die jeweiligen Kirchen selbst, die beschließen, ob und wenn ja welche Beiträge sie von ihren Mitgliedern erheben wollen:
(-> http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Kultussteuer.html )

Unter genannten Link heißt es:
"Voraussetzung für Kirchensteuererhebung sind ...
[...]
2. Kirchensteuerbeschlüsse der zuständigen Leitungsgremien [...]"

Wem die Mitgliedsbeiträge (Kirchensteuer) nicht passen, der tritt aus der Organisation eben aus. Um seinen Glauben zu verwirklichen muß man nun wahrhaftig keiner Kirche und schon gar nicht einer der großen Kirchen angehören.

Gruß,
Schmetterling

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