Re: Ablasszahlung und Kirchensteuer
Schmetterling schrieb am 28. Januar 2005 um 18:48 Uhr (565x gelesen):
> Ganz so einfach GEHT das eben nicht. Ich BIN ausgetreten, muss aber dennoch Kirchensteuern zahlen. Und ich als Einzelperson kann NADA dagegen tun, daß mir die Kirchensteuern von meinem Bruttolohn (selbst vom ALG II) abgezogen werden. Es gibt hier in Deutschland keinen anderen Weg als die Selbstständigkeit, um an der erzwungenen Zahlung von Kirchensteuer vorbeizukommen. Und nicht nur ich, sondern eine ganze Reihe von Bekannten sehen das mit dem gleichen Kopfschütteln wie ich.
Ach, das war mir neu. Danke für die Info.
Ich dachte bisher, daß bei der Kirchensteuer ein bundeseinheitliches Recht gilt.
Letztlich wird es dann wohl von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen geben, denn seit meinem Kirchenaustritt wurde bei mir keine Kirchensteuer mehr erhoben.

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