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Re: Ablasszahlung und Kirchensteuer
Dirk schrieb am 28. Januar 2005 um 18:29 Uhr (595x gelesen):

> Wem die Mitgliedsbeiträge (Kirchensteuer) nicht passen, der tritt aus der Organisation eben aus. Um seinen Glauben zu verwirklichen muß man nun wahrhaftig keiner Kirche und schon gar nicht einer der großen Kirchen angehören.


Ganz so einfach GEHT das eben nicht. Ich BIN ausgetreten, muss aber dennoch Kirchensteuern zahlen. Und ich als Einzelperson kann NADA dagegen tun, daß mir die Kirchensteuern von meinem Bruttolohn (selbst vom ALG II) abgezogen werden. Es gibt hier in Deutschland keinen anderen Weg als die Selbstständigkeit, um an der erzwungenen Zahlung von Kirchensteuer vorbeizukommen. Und nicht nur ich, sondern eine ganze Reihe von Bekannten sehen das mit dem gleichen Kopfschütteln wie ich.

Gruß Dirk

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