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re[3]: "Babycaust"
Asherah * schrieb am 16. Februar 2007 um 18:23 Uhr (577x gelesen):

> Hallo, Ash!
>
> Also meiner Meinung nach ist der Vertrag dann geschlossen, wenn die Frau fruchtbar ist und dennoch ohne Verhütung die Beine breit macht. Und nicht erst dann, wenn das Kind bereits unterwegs ist. Dann geht es nicht um Vertragsschließung, sondern vorzeitige Vertragsauflösung.
>
> Etwas anderes ist, wenn die Frau gegen ihren Willen geschwängert wurde, wobei zu fragen ist - wie sehr gegen ihren Willen? Auch gegen ihren unbewussten Willen?
>
> Liebe Grüße -
> Füchsin

Du vergisst all die Fälle, wo Verhütung versagen...Nichts ist 100%ig. Und all die Fälle in denen Schwangerschaften sofort abgehen, bevor sie überhaupt bemerkt wurden, was in 50% der Fälle vorkommt.

Oder philosophisch-spirituell gesehen: Solche karmatischen Verträge gibt es schon etwas länger als Verhütung, deswegen denke ich nicht, dass Verhütung einer der Vertragsparameter ist. Es ist lediglich die Aussage: Ich trete gar nicht erst in Verhandlung.

Bei deiner zweite Frage... *evil-grin*... Wille, ob bewußt oder unbewußt, setzt vorraus, dass es auch so etwas wie einen freien Willen/Entscheidungsfreiheit gäbe. Warst nicht Du neulich jene, die die gesamte Menschheit als ohne freien Willen und Trieb - bzw. Reproduktionsgesteuert bezeichnen wollte?

Gegen den unbewußten Willen geschwängert... da hab ich ebenso eine recht simple Meinung dazu: Wenn das Unterbewußtsein wirklich "Ja" sagen würde, bräuchte das Schicksal nicht Tricks bzw. "natürliche Gewalt" anwenden um es trotzdem durchzuboxen...weil der unbewußte Wille ja dann eh schon dafür sorgen würde, dass es dann auch alles gut geht.








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