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Hexerei: Hexen-Ressort
Re: Folter
Blaze schrieb am 22. November 2004 um 1:02 Uhr (530x gelesen):

Hallo Midnightghost,
also die Folterung der Hexen und der vorliegende Sachverhalt sind nun wirklich nicht mit einander zu vergleichen. Jeder hier (davon gehe ich aus) lehnt die Folterungen, wie sie zur Zeit der Hexenverfolgung statt fanden ab, zumal klar ist, dass unter der Folter nahezu jeder Mensch dazu gebracht werden kann ALLES zuzugeben.

Es ging aber bei dem geständigen Sexualverbrecher darum eine Aussage zu erzwingen, die unmittelbar zur Rettung eines Menschenlebens erforderlich war. Hierbei ist nicht relevant, dass das Kind letztlich tot aufgefunden wurde. Ich lehne auch die Erzwingung einer Aussage ab, die dazu dient mittelbar ein Leben zu retten, denn das würde beideuten, dass man ein Geständnis erzwingt um einen Verbrecher aus dem Verkehr ziehen zu können um weitere Verbrechen zu verhindern. Hierbei bewegen wir uns schon wieder auf dem Niveau der Hexenverfolgung.

Unten habe ich das Beispiel Notwehr erwähnt, in Notwehr darf ich zum Schutz meines Lebens oder des Lebens einer Person der ich zu Hilfe eile, einen Menschen töten. Hierbei gilt der Grundsatz der "angemessenen Härte", ich darf also nur dann jemanden töten, wenn seine Tötungsabsicht klar zu erkennen und nicht anders als durch Tötung zu verhindern ist.

Auf das Beispiel des entführten Kindes übertragen bedeutet das für mich, wenn für das Kind unmittelbar Lebensgefahr besteht, so muss jedes Mittel recht sein, diese Gefahr abzuwenden. Besteht keine unmittelbare Lebensgefahr, so sind die Gesetze einzuhalten und es ist von jeglichen Folterungen abzusehen. Leider scheinen die Gesetzgeber das anders zu sehen.
ciao
Blaze

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