Re: Gesetzliche Richtigkeit vor ethischer?
Albine schrieb am 21. November 2004 um 13:16 Uhr (561x gelesen):
Hallo AY,
ich denke, es ist eine der großen Zwickmülen unserer Gesellschaft... und unserer Gesetzgebung.
Und die Menschen, die ohne jede Gnade nur aus rechtlicher Sicht sprechen, haben ganz vergessen, das es eben so ihr KInd hätte sein können.
Im Punkt "hätte das Kind noch gelebt" gebe ich dir Recht. Dann hätte dieser Mann mit Sicherheit das Bndesverdienstkreuz erhalten!
> Wie sagt man so schön, der Zweck heiligt keine Mittel!
Ich sehe das genauso und schon im Ethiuntericht wurde UNS beigebracht, dass man manche Situationen nicht gesetzlich bestrafen sollte, weil man damit einen Menschen zwngt, gegen seine Prinzipien und Gegfühle zu handeln.
Denn so kann es pasieren, dass beim nächsten Mal nur druch die "nichtaussprechung einer Folter oder eine Drohung" ein Kind zu spät gefunden wird.
Wo fängt die gesetzliche Sicht an und wo hört die ehtische auf?
Auch ich möchte hier nicht Rechtsprechen müssen -aber ich denke, dieser Mann verdeint hohe Anerkennung - auch, wenn viele Menschen ohne Kinder in seinem Tun nur Machtausübung sehen...
Lieber Gruß,
Albine

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