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re[10]: Das ist Wunschdenken!!
Sub * schrieb am 5. Juli 2005 um 11:32 Uhr (931x gelesen):

> :-)) Glaubst du wirklich hier wäre ein geschützter Raum? Hast du nie über Stichworte-Filter gehört?

Nun, nicht geschützt in dem Sinne, dass niemand die Texte lesen kann, aber es kann auch keiner unsere Diskussionen unterbinden. Es herrscht immer noch Meinungsfreiheit.


> >> Und zwar zu Hause....
> bedeutet: nicht infolge unbedachten Äußerungen 'woanders' (zugegeben, im Moment etwas übertrieben)

Jetzt habe ich Deine Aussage begriffen :-)


> Art. 146 ist ein zu großes Thema. Du muß (privat) kündige Leute Fragen. Der aktuelle Text des Art. ist nicht der ursprüngliche.
> Allgemein:
> Jedes Volk hat das recht auf eine von sich gestaltete und in einer freien Abstimmung beschlossene Verfassung. Das deutsche Volk hat keine. Es hat dagegen immer noch ein von den Besatzungsmächten genehmigtes Grundgesetz, das von gewählten Leuten nach Vorgaben, in deutscher Sprache verfaßt wurde, das 'vorläufig' das Leben in der Besatzungszonen regeln sollte. Das Land Bayern hat das Gesetz abgelehnt.
> D.h. jedes mal wenn ein Politiker es als Verfassung bezeichnet, ist das eine Lüge und eine Ohrfeige für das Deutsche Volk.

Sehr interessant, ehrlich gemeint :)


> Die Fragen wären u.a.:
> Warum hat das Volk bisher keine eigene Verfassung? Ist die 'Einheit und Freiheit Deutschlands' noch nicht vollendet? Wird weiter gewartet bis wir wieder Gebiete die jetzt zu Polen und Rußland gehören, zurückbekommen? Wenn nicht, wer oder was verhindert eine echte Verfassung? Ist das deutsche Volk unfähig eine eigene Entscheidung zu treffen? Wer hat daran Interesse das es so weiter bleibt? Warum wird nicht der echte Grund genannt?

Tja, auf diese Fragen fehlen mir auch die Antworten. Werde mich aber mal erkundigen.


> Es gibt natürlich hunderte andere Fragen, die damit zusammenhängen wie z.B. zwei verschiedene Staatssymbole in einem bekannten Dokument, die Rechtsnachfolge, Friedensvertrag, und andere die mir zu riskant sind.

Vom nichtvorhandenen Friedensvertrag weiss ich, aber welches Dokument hat zwei Staatensymbole ?
Ich glaube die Rechtsnachfolge ist ja geklärt , so lange das Grundgesetz in Kraft ist. Dieses wird ja erst ausser Kraft gesetzt, wenn wir eine neue Verfassung verabschieden.


Gruß,
Sub

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